Besondere Lernleistung

Besondere Lernleistungen bei Jugend musiziert

Schülerinnen und Schüler, die sich in einem der Hamburger Regionalwettbewerbe für die Teilnahme am Landeswettbewerb qualifiziert haben, können diese Leistung in die Gesamt-Abiturnote einbringen (im Umfang des Fachunterrichts von mindestens zwei Schulhalbjahren), unabhängig davon, ob sie das Fach Musik belegt haben oder nicht. Die einzubringende musikalisch-künstlerische Leistung besteht im Kern aus dem Vorspiel beim Landeswettbewerb und wird auf der schulischen Seite ergänzt durch eine Dokumentation und ein Kolloquium des Schülers / der Schülerin.

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